Behindertengerechte Dusche: Darauf kommt es an

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Behindertengerechte Dusche
Eine behindertengerechte Dusche schafft auch für gesunde Menschen eine Wohlfühloase im Bad.

Inzwischen zählen bodengleiche Duschen zum Standard in einem barrierefreien Bad. Und kaum ein Neubau verzichtet darauf. Schließlich bietet die großzügige, ebenerdige Dusche nicht nur viel Komfort, sondern sieht auch noch richtig gut aus. So haben alle Bewohner etwas von der Dusche, und das sowohl in jungen Jahren als auch später im Alter. Wir erklären, was eine barrierefreie Dusche ausmacht und welche Kriterien eine behindertengerechte Dusche erfüllen muss. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wenn Sie die Dusche in Ihrem Badezimmer umbauen wollen.

Eine ebenerdige Dusche kennzeichnet sich dadurch, dass sie bündig mit dem Boden im Badezimmer abschließt. Durch diesen planen Aufbau gibt es keine Schwelle oder Stolperkante. Auch Bewohner, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können die Dusche dadurch sicher und eigenständig nutzen.

Allerdings ist nicht jede bodengleiche Dusche automatisch auch barrierefrei oder rollstuhlgerecht. Damit das der Fall ist, müssen noch ein paar andere Anforderungen erfüllt sein. Andererseits kann eine behindertengerechte Dusche durch die Größe und die Ausstattung für einen Hauch von Luxus im Bad sorgen.

Eine begehbare Dusche ist in jedem Alter eine gute Lösung

Die Zeiten, in denen das Bad ein rein funktionaler Raum war, sind längst vorbei. Heute soll ein Badezimmer gut aussehen, Komfort bieten und den praktischen Nutzen mit einem Wohlfühl-Ambiente verbinden.

Eine bodengleiche Dusche passt prima in dieses Konzept. Denn durch die großzügige Gestaltung verleiht sie dem Bad eine edle Note. Sie bietet reichlich Platz für die Körperpflege und wird gleichzeitig zum chicen Hingucker.

Später kann so eine Dusche zum Segen für Bewohner werden, die nicht mehr ganz so sicher auf den Beinen sind, körperliche Einschränkungen haben oder gepflegt werden müssen. Im Unterschied zu einer Badewanne erleichtert die barrierefreie Dusche ihnen den Einstieg ernorm. Im günstigsten Fall können sie wieder eigenständig duschen und gewinnen so ein Stück ihrer Selbstständigkeit zurück.

Sieht die Planung von an Anfang an den Einbau vor, wird die behindertengerechte Dusche so letztlich zu einer Investition in die Zukunft, die sich von Beginn an auszahlt. Gleichzeitig kann es eine große Erleichterung sein, wenn schon Barrierefreiheit besteht und der Umbau im Ernstfall nicht auf die Schnelle gestemmt werden muss.

Die Anforderungen an eine barrierefreie und behindertengerechte Dusche

Barrierearme oder barrierefreie Duschen sind meist auch für Menschen geeignet, die körperlich eingeschränkt oder pflegebedürftig sind. Allerdings muss eine Dusche, die alters- oder seniorengerecht ausgestattet ist, nicht zwangsläufig barrierefrei im Sinne der Norm sein.

Andersherum ist eine barrierefreie Dusche nicht gleichbedeutend mit einer behindertengerechten Dusche. Denn behindertengerechte Lösungen sollen in erster Linie die individuellen Bedürfnisse einer Person ausgleichen. Im Unterschied dazu berücksichtigt eine barrierefreie Umgebung den Bedarf von Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen.

Eine rollstuhlgerechte Lösung geht noch einmal einen Schritt weiter. Sie soll nicht nur Barrierefreiheit sicherstellen, sondern gleichzeitig einem Rollstuhlfahrer die uneingeschränkte Nutzung ermöglichen.

Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Dusche barrierefrei und rollstuhlgerecht ist, ergibt sich aus der DIN-Norm 18040-2.

In einem Privathaushalt müssen Sie zwar nicht alle Vorgaben der Norm einhalten. Teilweise ist das auch gar nicht möglich oder wäre nicht unbedingt sinnvoll. Trotzdem können die Vorgaben eine gute Orientierungshilfe sein, wenn Sie Ihr Badezimmer planen oder umbauen wollen.

Eine barrierefreie Dusche

Damit eine Dusche nach dem DIN-Standard als barrierefrei gilt, muss sie zunächst einmal genug Platz bieten. Es muss möglich sein, dass der Bewohner die Dusche mit einem Rollator nutzt. Aus diesem Grund ist eine mindestens 120 x 120 cm große Fläche vorgeschrieben. Außerdem muss die Dusche mit einem rutschhemmenden Belag ausgestattet sein.

Im Idealfall ist die Dusche bodenbündig. Ansonsten darf die Zugangsschwelle höchstens zwei Zentimeter hoch und sollte am besten leicht geneigt sein.

Eine weitere Vorgabe ist, dass es die Wandkonstruktion ermöglichen muss, jederzeit eine Sitzgelegenheit und Haltegriffe anzubringen. Für die Armatur empfiehlt die Norm entweder einen Einhebelmischer oder eine berührungslose Armatur. Beide sollten über einen Temperatur-Begrenzer verfügen.

Sind alle diese Vorgaben erfüllt, handelt es sich um eine barrierefreie und behindertengerechte Dusche im Sinne der DIN-Norm.

Eine rollstuhlgerechte Dusche

An eine rollstuhlgerechte Dusche stellt die DIN-Norm zusätzlich zu den genannten Kriterien noch ein paar zusätzliche Anforderungen. Weil die Dusche mit einem Rollstuhl nutzbar sein muss, beträgt die Mindestgröße 150 x 150 cm.

Außerdem muss es möglich sein, nachträglich einen Klappsitz zu montieren. Er muss eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm bieten und 45 cm tief sein.

Ergänzt wird der Sitz auf beiden Seiten um klappbare Haltegriffe. Diese Griffe sollten mit einem Abstand von 65 bis 70 cm zueinander und 28 cm oberhalb der Sitzfläche montiert werden. Für die Länge der Griffe empfiehlt die Norm die Tiefe des Sitzes plus 15 cm.

Damit ein Rollstuhlfahrer die Armatur aus seiner sitzenden Position heraus bedienen kann, muss sie etwas tiefer angebracht werden. Hier gilt eine Höhe von 85 cm über dem Boden als Richtlinie.

Nachträglich eine behindertengerechte Dusche bauen

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Badezimmer nachträglich mit einer barrierefreien Dusche auszustatten, werden Sie mitunter andere Lösungen finden müssen. Denn die Vorgaben aus der Norm lassen sich zum Beispiel in einem kleinen Bad nicht immer ohne Weiteres umsetzen.

Es ist zwar wichtig, dass Sie möglichst große Bewegungsflächen schaffen. Denn zum einen erhöhen Sie dadurch die Sicherheit für Bewohner, die sich nur eingeschränkt bewegen können oder im Rollstuhl sitzen. Zum anderen wird es für sie selbst oder eine Pflegekraft leichter, einem pflegebedürftigen Bewohner bei der Körperpflege zu helfen.

Doch selbst wenn Sie auf die Wanne verzichten oder Toilette und Waschtisch versetzen, reicht der Platz für eine 120 x 120 cm oder 150 x 150 cm große Duschfläche manchmal nicht aus. Tatsächlich ist das aber oft nicht weiter schlimm. Denn am Ende zählt, dass die Dusche für Ihre Zwecke und Bedürfnisse groß genug ist.

Der Wasserabfluss in der bodengleichen Dusche

Neben dem Platz kann die Entwässerung in der bodengleichen Dusche zur Herausforderung bei einem nachträglichen Einbau werden. Denn vor allem in einem Altbau sind die Böden und Decken oft recht dünn. Doch damit das Wasser abfließen kann, muss im Fußboden ein leichtes Gefälle angelegt werden. Dafür wiederum ist eine gewisse Höhe notwendig.

Reicht die Höhe Ihres Fußbodens so nicht aus, muss eine andere Lösung her. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. So können Sie den gesamten Boden im Badezimmer um ein paar Zentimeter anheben. Allerdings verlieren Sie dadurch an Raumhöhe. Außerdem kann sich am Übergang zwischen Badezimmer und dem angrenzenden Wohnbereich eine neue Stolperkante ergeben.

Eine Alternative kann sein, die Abwasserleitungen in der Decke vom Raum unter dem Bad zu verlegen. Befindet sich das Badezimmer über einem Keller, sollte das problemlos funktionieren. Schwieriger wird es, wenn sich dort ein anderes Zimmer befindet. Denn für diese Lösung muss die Decke abgehängt werden. Und davon wird der Bewohner des Zimmers vielleicht nicht unbedingt begeistert sein.

Eine weitere Möglichkeit ist, ein Pumpensystem neben der Dusche zu installieren. Das System pumpt das Wasser dann zu einem Ablauf, der höher liegt. Wird die Pumpe an der Wand montiert und mit Fliesen verkleidet, stört sie optisch nicht. Allerdings ist das Pumpen zu hören. Deshalb sollten Sie das Gerät mit einer Dämmung ausstatten.

Daneben können Sie überlegen, ob es unbedingt eine komplett ebenerdige Dusche sein muss. Vielleicht ist eine sehr flache Duschtasse die bessere Lösung. In diesem Fall können Sie die kleine Stufe am Einstieg bei Bedarf mit einer Rampe überbrücken. Dadurch können auch Rollator- und Rollstuhlfahrer die Dusche sicher nutzen.

Die Fliesen für eine behindertengerechte Dusche

In modernen Bädern wird auch die Duschfläche gerne gefliest. Denn durch den einheitlichen Boden im ganzen Badezimmer entsteht ein harmonisches Gesamtbild. Wichtig beim Fliesen ist aber, dass Sie auf ein ausreichendes Gefälle achten. Sonst fließt das Duschwasser nicht in den Abfluss, sondern verteilt sich im Raum.

Entscheiden Sie sich dazu, die Duschfläche minimal abzusenken, sollten Sie die Randfliesen leicht schräg verlegen. Auf diese Weise vermeiden Sie eine mögliche Stolperkante.

Sie können aber auch eine Bodenplatte aus Hartschaum verwenden. In die Bodenplatte sind das Gefälle und der Ablauf schon integriert. Ist die Platte verlegt und mit den Leitungen verbunden, können Sie direkt darauf fliesen.

Für die Fliesen selbst gilt, dass sie rutschhemmend sein sollten. Dafür sorgt eine raue oder profilierte Oberfläche. Wie rutschsicher Fliesen sind, erkennen Sie an der Zuordnung zur Bewertungsgruppe R9 bis R13 gemäß DIN 51130. Für Ihre behindertengerechte Dusche sollte es mindestens die Gruppe R 10 sein.

Wäre der Einbau einer bodengleichen, gefliesten Dusche in Ihrem Bad zu aufwändig, kann eine flache Duschtasse aus Emaille oder Acryl eine gute Lösung sein. Solche Duschwannen gibt es in verschiedenen Größen und Formaten. Außerdem sind sie mit einer rutschhemmenden Beschichtung ausgestattet. Dadurch ist die Barrierefreiheit gewährleistet.

Die Ausstattung Ihrer barrierefreien Dusche

2. Bild zu behindertengerechte Dusche
Manchmal genügen wenige Handgriffe, um barrierefreies Duschen zu ermöglichen.

Die Größe und die Bauart einer Dusche müssen Sie im Vorfeld planen. Stimmen die Voraussetzungen, reichen bei Bedarf dann aber mitunter kleine Maßnahmen und Anschaffungen aus, um aus der Familiendusche eine behindertengerechte Dusche zu machen.

Haltegriffe, ein Handlauf und ein Duschsitz sorgen zum Beispiel für zusätzliche Sicherheit. Wählen Sie Produkte, die sich wegklappen lassen, können gesunde Bewohner weiterhin ganz im bequem im Stehen duschen.

Eine praktische Lösung kann aber auch ein Duschhocker sein. Wird er in der Dusche nicht benötigt, kann er an anderer Stelle im Bad hingestellt werden. Beim Zähneputzen vor dem Waschbecken oder beim Anziehen vor dem Spiegel, zum Beispiel.

Die Duschfläche kann auch nachträglich mit einer Anti-Rutsch-Beschichtung ausgerüstet werden. Dadurch müssen Sie die Fliesen nicht mühsam entfernen. Genauso effektiv sind Anti-Rutsch-Streifen, die Sie einfach aufkleben.

Für pflegende Angehörige sind sogenannte Duschpflegetüren ein praktisches Hilfsmittel. Bei so einer Tür handelt es sich um eine halbhohe Abtrennung, die als Spritzschutz dient. Dabei kann die Duschpflegetür entweder als Schiebe- oder Falttür fest eingebaut sein. Oder Sie entscheiden sich für eine mobile Variante.

Die Kosten für eine behindertengerechte Dusche

Wie teuer es wird, die Dusche oder das ganze Bad barrierefrei umzubauen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören der Umfang der Bauarbeiten und die gewünschte Ausstattung. Eine Rolle spielt auch, ob Sie die Arbeiten zum Teil selber machen oder für alle Maßnahmen Handwerker beauftragen. Und natürlich richten sich die Kosten nach dem Hersteller der Sanitärobjekte und der Qualität der Baumaterialien.

Als grobe Faustregel gilt, dass Sie für den Um- und Einbau einer barrierefreien Dusche nach dem DIN-Standard mit ungefähr 5.000 Euro rechnen sollten. Reduzieren Sie nur die Barrieren, indem Sie zum Beispiel die Badewanne durch eine Dusche ersetzen, fangen die Kosten bei etwa 2.000 Euro an.

Ganz alleine müssen Sie die Kosten aber nicht stemmen. So können Sie bei der KfW-Förderbank einen Zuschuss oder einen kostengünstigen Kredit beantragen. Die Kranken- oder die Pflegekasse beteiligt sich an den Umbaukosten, wenn die behindertengerechte Dusche eine notwendige Maßnahme für den Versicherten ist.

Aber Achtung: Eine Förderung müssen Sie immer vor Baubeginn beantragen. Im Nachhinein wird sie nicht gewährt.