Behindertengerechte Küche: Das sollten Sie wissen

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Behindertengerechte Küche
Eine behindertengerechte Küche lässt sich oft vergleichsweise einfach realisieren.

In vielen Wohnungen ist die Küche so etwas wie der Mittelpunkt. Hier wird gekocht und gegessen, aber auch entspannt zusammengesessen und erzählt. Umso wichtiger ist deshalb, dass die Küche auch dann genutzt werden kann, wenn sich bei einem Bewohner das Alter zunehmend bemerkbar macht oder die Gesundheit nicht mehr richtig mitspielt. Dabei lassen sich die meisten Küchen barrierefrei gestalten. Wir erklären, was eine behindertengerechte Küche ausmacht, welche Normen gelten und worauf Sie bei der Planung oder einem Umbau achten sollten.

Viele Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Umfeld. Doch das Alter, eine Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit verändern die Anforderungen an den Wohnraum. Wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist, das Sehvermögen nachlässt, das Gleichgewicht Probleme macht oder es im Alltag nicht mehr ganz ohne fremde Hilfe geht, müssen die Bedingungen angepasst werden.

Eine große Rolle spielt dabei auch die Küche. Schließlich ist die Küche nicht nur der Raum, in dem das Essen zubereitet und damit die Versorgung sichergestellt wird. Stattdessen ist die Küche oft auch der Raum, in dem die Bewohner zusammensitzen, um gemeinsam zu essen oder bei einem Plausch gemütlich eine Tasse Kaffee zu trinken.

Andererseits birgt eine Küche zahlreiche Gefahrenquellen. Eine heiße Herdplatte, zerbrochenes Geschirr oder der Griff nach scharfen Messern und spitzen Gabeln zum Beispiel können ernsthafte Verletzungen verursachen. Doch im Unterschied zu Räumen wie etwa dem Badezimmer lässt sich in einer Küche oft mit deutlich weniger Aufwand Barrierefreiheit erreichen.

Wir nennen die wichtigsten Anforderungen, die eine behindertengerechte Küche erfüllen sollte.

Was ist eine barrierefreie Küche?

Eine barrierefreie Küche ist dann gegeben, wenn jeder Bewohner die Küche selbstständig nutzen kann. Unabhängig vom Gesundheitszustand und möglichen körperlichen Einschränkungen, muss jeder Bewohner die Möbel, die Geräte und die Utensilien ohne fremde Hilfe erreichen können.

So eine behindertengerechte Küche entsteht durch die Ausstattung und eine durchdachte Anordnung der verschiedenen Küchenelemente. Außerdem muss es in dem Raum so viel Freifläche geben, dass sich auch ein Bewohner gut bewegen kann, der eine Gehhilfe braucht, einen Rollator nutzt oder im Rollstuhl sitzt.

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Der Begriff der Barrierefreiheit ist gesetzlich definiert. Gemäß § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) bedeutet Barrierefreiheit, dass bauliche Anlagen für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind. Konkrete Vorgaben für die Gestaltung macht der Gesetzgeber aber nicht. Für Wohnhäuser und Wohnungen übernimmt das vielmehr die DIN 18040-2.

Welche Vorteile bietet eine behindertengerechte Küche?

Wenn Begriffe wie barrierefrei, altersgerecht, schwellenarm oder rollstuhlgerecht fallen, haben viele im ersten Moment ein Bild von einer funktionalen Küche mit Pflegeheim-Charakter vor Augen. Dabei kann eine barrierefreie Küchenplanung Vorteile für alle Bewohner mit sich bringen.

Das fängt allein schon damit an, dass sich ein barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnraum durch ein großzügiges Platzangebot kennzeichnet. Denn es müssen Flächen vorhanden sein, die einem Bewohner mit Gehhilfe oder Rollstuhl ermöglichen, die Schränke zu erreichen, den Tisch anzufahren und zu wenden. Doch größere Freiflächen kommen allen Bewohnern zugute.

Ein anderer Punkt ist, dass Barrierefreiheit mit Küchenelementen einhergeht, die einfach zu bedienen sind und ein hohes Maß an Sicherheit im Umgang mit Strom, Wasser und Hitze bieten. Davon profitieren zum Beispiel auch Familien mit kleinen Kindern. Ähnlich wie ein barrierefreies Bad kann deshalb auch eine behindertengerechte Küche ein Plus an Luxus und Komfort in die eigenen vier Wände bringen.

Aber natürlich spielt auch der Blick in die Zukunft eine Rolle. Ermöglicht die Küche eine barrierefreie Nutzung, bleibt die Selbstständigkeit bei alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen länger erhalten.

Auch im Fall von Pflegebedürftigkeit muss der Bewohner so sein vertrautes Umfeld nicht verlassen. Denn selbst wenn er Unterstützung braucht, haben es pflegende Angehörige oder Pflegekräfte in einer behindertengerechten Küche leichter, die anfallenden Hausarbeiten zu erledigen.

Welche Vorgaben gelten für eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Küche?

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen Wohnraum, der barrierefrei ist, und Wohnraum, den ein Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzen kann. Dabei ist eine rollstuhlgerechte Küche im Sinne der Norm immer auch barrierefrei. Zusätzlich zu den Vorgaben für Barrierefreiheit erfüllt sie aber weitere Anforderungen. Diese beziehen sich zum Beispiel auf das Platzangebot und die Ausstattung.

Für eine behindertengerechte Küche definiert die DIN Norm folgende Merkmale:

  • Die Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden müssen in einer barrierefreien Küche 120 x 120 cm und in einer rollstuhlgerechten Küche 150 x 150 cm groß sein.
  • Vor den Küchenmöbeln muss die Mindesttiefe 120 cm, für Rollstuhlfahrer 150 cm betragen.
  • Die Arbeitshöhe am Herd, an der Spüle und an der Arbeitsplatte sollte so gewählt sein, dass sie der Körpergröße gerecht wird.
  • In einer rollstuhlgerechten Küche sollten die Arbeitsplatte, der Herd und die Spüle unterfahrbar sein.
  • Ideal ist, wenn die Küchenelemente über Eck angeordnet sind.

Ein Vorteil ist, wenn der Essplatz in die Küche integriert werden kann. Denn auf diese Weise entsteht nicht nur zusätzliche Arbeitsfläche. Stattdessen wird die Küche zu einem Treffpunkt, an dem die Bewohner zusammenkommen können. So muss derjenige, der gerade in der Küche arbeitet, nicht alleine bleiben.

Mit Blick auf die Barrierefreiheit sind dann aber auch am Essplatz eine ausreichende Bewegungsfläche zum Rangieren und genug Freiraum für die Beine notwendig. Die Norm sagt dazu, dass ein Rollstuhlfahrer eine Breite von etwa 80 cm am Esstisch braucht. Außerdem sollte der Tisch ungefähr 60 cm hoch und unterfahrbar sein.

Welche Ausstattung empfiehlt sich außerdem für eine behindertengerechte Küche?

Tipps zu behindertengerechte Küche
Für eine behindertengerechte Küche empfiehlt die Norm, Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck anzuordnen.

Grundsätzlich sollten die Arbeitsflächen so angeordnet sein, dass ein ergonomisches und kräfteschonendes Arbeiten möglich ist.

Der Arbeitsfluss von einer Tätigkeit sollte nicht von langen Wegen unterbrochen werden. Außerdem sollte alle Handgriffe im Idealfall mit nur einer Drehbewegung erledigt werden können. Das gilt aber nicht nur für eine behindertengerechte Küche, sondern ist immer sinnvoll.

In einer barrierefreien und rollstuhlgerechten Küche gibt es viele Möglichkeiten, die den Komfort erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel elektromotorisch höhenverstellbare Arbeitsflächen und Oberschränke. Bei den Küchenmöbeln sind Schubladen und Auszüge praktischer als Türen und feste Böden.

Bei den Elektrogeräten macht eine Höhe im persönlichen Zugriffsbereich Sinn. Ein Backofen mit einer schwenkbaren Drehtür und ein Herd mit nebeneinander angeordneten Kochfeldern, durch die der Koch nicht über die heißen Töpfe greifen muss, erleichtern eine bequeme und sichere Handhabung.

Die Steckdosen und Lichtschalter können in die Blenden unterhalb der Arbeitsplatte integriert werden. In der Spüle sorgen ein Brauseschlauch und eine Einhebel-Mischbatterie mit einem Regler, der die Temperatur begrenzt, für ein Plus an Sicherheit und Komfort.

Einzelne Möbelstücke mit Rollen helfen dabei, den Platz optimal auszunutzen. Denn sie können je nach Bedarf und Tätigkeit hin- und hergeschoben werden. Haltegriffe kommen dem Bewohner beim Hinsetzen und Aufstehen zugute. Eine optimale Ergänzung sind dann noch Küchengeräte und -utensilien, die speziell für körperlich eingeschränkte Menschen konzipiert sind.

Alle diese Dinge sind zwar in der DIN 18040-2 nicht vorgeschrieben. Aber sie tragen dazu bei, dass die Küche zu einem Raum wird, in dem alle Bewohner bequem und sicher arbeiten und sich gleichzeitig wohlfühlen können.

Wie lässt sich eine normale Küche in eine behindertengerechte Küche umbauen?

Ist ein barrierefreier Umbau geplant, müssen Sie zuallererst prüfen, wie es mit dem Platzangebot aussieht. Denn ausreichend große Bewegungsflächen sind die Grundvoraussetzung für eine behindertengerechte Küche.

Sind im Moment noch keine entsprechenden Freiflächen vorhanden, können Sie diese vielleicht schaffen, indem Sie die Küchenmöbel anders anordnen. Prüfen Sie auch, ob wirklich alle Einrichtungsgegenstände notwendig sind oder ob Sie ein paar Stücke aussortieren können.

Möchten Sie die Küche rollstuhlgerecht gestalten, müssen Herd, Arbeitsplatte und Spüle unterfahrbar sein. Die Unterschränke fallen hier deshalb weg. Besteht die Möglichkeit, die Schränke woanders auszustellen? Wenn nicht, können Rollcontainer den notwendigen Stauraum liefern.

Ein Klapptisch, der an der Wand montiert ist, kann eine gute Alternative zum normalen Esstisch sein. Denn der Klapptisch nimmt keine Stellfläche weg und ist unterfahrbar. Gleichzeitig entsteht zusätzliche Arbeitsfläche, die bei Bedarf genutzt werden kann.

Wenn Sie Fragen haben, können Beratungsstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung eine Anlaufstelle sein. Hier bekommen Sie Infos und Tipps für Umbaumaßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Auch Küchenbauer können Ihnen ein Angebot für eine maßgeschneiderte Küche erstellen, die Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird. Außerdem können Ihnen die Profis sagen, was möglich ist und wo Sie Kompromisse machen müssen.

Übrigens: Eine behindertengerechte Küche muss nicht unbedingt teurer sein als eine herkömmliche Küche. Denn viele Elemente, die in einer Standard-Küche zum Einsatz kommen, eigenen sich genauso für eine barrierefreie Küche.

Ordnen Sie normale Unterschränke und eine konventionelle Arbeitsplatte geschickt an, ist schon viel erreicht. Ergänzen Sie die Oberschränke dann noch mit einem Lift-System und wählen Sie eine Spüle mit einem sehr niedrigen Becken, haben Sie bereits die Vorrausetzungen für eine behindertengerechte Küche geschaffen.

Die Hersteller bieten zwar spezielle Elemente für barrierefreie Küchen an. Doch durch eine gute Planung können Sie oft sehr viel Geld sparen.

Welche Kosten entstehen beim barrierefreien Umbau der Küche?

Wie teuer es wird, eine behindertengerechte Küche zu gestalten, lässt sich pauschal schwer beziffern. Denn hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Der Umfang der Umbaumaßnahmen, die Ausstattung der Küche und Ihre persönlichen Wünsche kommen dabei zum Beispiel zum Tragen.

Reicht es aus, wenn Sie nur ein paar Elemente austauschen, wird es natürlich kostengünstiger. Ersetzen Sie etwa die Türen und Böden der vorhandenen Unterschränke durch Auszüge, kaufen Sie ein paar Rollcontainer als Ersatz für die Hängeschränke, montieren Sie eine neue Küchenarmatur mit verlängertem Hebel und ausziehbarer Brause und installieren Sie einen unterfahrbaren Herd, kommen Sie mit ein paar hundert Euro aus.

Entscheiden Sie sich hingegen für eine komplett neue Küche, die eine höhenverstellbare Arbeitsplatte und per Knopfdruck bewegbare Oberschränke hat, mit sehr hochwertigen Geräten ausgestattet ist und vom Küchenbauer montiert wird, kann es schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.

Noch aufwändiger wird es, wenn neben der eigentlichen Küche zusätzliche Arbeiten anstehen. Müssen Sie beispielsweise die Türen auf die barrierefreie Breite von 90 cm erweitern, einen rutschhemmenden Boden verlegen, eine andere Beleuchtung installieren, den Herdanschluss versetzen oder die Wand für einen Unterputz- oder Flachaufputzsiphon überarbeiten, steigen die Kosten noch einmal.

Ganz alleine müssen Sie die Kosten aber nicht aufbringen. So gibt es etwa bei der KfW-Bank verschiedene Förderprogramme, die das barrierefreie Wohnen unterstützen. Je nach Projekt wird die Förderung als Zuschuss oder als kostengünstiger Kredit gewährt.

Hat ein Bewohner des Haushalts einen Pflegegrad und trägt der Umbau dazu bei, dass die Selbstständigkeit gefördert und die Pflege erleichtert wird, beteiligt sich auch die Pflegekasse an den Kosten für den Küchenumbau.

Die Bundesländer und die Kommunen haben ebenfalls Programme rund ums barrierefreie Wohnen aufgelegt. Fragen Sie deshalb ruhig bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach!